Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Gelsen Ink Tattoo

§ 1 Anwendungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte und Leistungen, insbesondere für das Stechen von Tätowierungen, die Gelsen Ink Tattoo, vertreten durch Mandy Munro, Bickernstr. 193, 45889 Gelsenkirchen („Auftragnehmerin“) oder die im Studio tätigen, selbständigen Tätowierer*innen gegenüber ihren Kundinnen und Kunden erbringen.

Jede/r Tätowiererin im Studio Gelsen Ink Tattoo arbeitet eigenverantwortlich und selbständig. Verträge kommen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Tätowierer / der jeweiligen Tätowiererin und dem Kunden zustande. Eine Haftung durch das Studio oder andere Tätowiererinnen ist ausgeschlossen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und den Kunden. Sie sind im Studio ausgehängt und dauerhaft über die Website abrufbar.

Entgegenstehende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit die Auftragnehmerin dies schriftlich bestätigt.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsgegenstand; Vertragsschluss

Gegenstand der von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen ist das Stechen eines oder mehrerer Tattoos nach Maßgabe eines Individualvertrags zwischen den Parteien.

„Tattoos“ im Sinne dieser AGB sind jegliche mit Nadeln angebrachte Zeichnungen auf der Haut.

Die im Studio ausgestellten Zeichnungen und Entwürfe stellen kein Angebot im rechtlichen Sinne dar, sondern dienen lediglich der Veranschaulichung der künstlerischen Arbeit.

Mit der Auswahl eines Motivs, der Vorlage eines mitgebrachten Motivs oder der Besprechung über Größe, Farbe und Körperstelle gibt der Kunde gegenüber der Auftragnehmerin ein Angebot auf Abschluss eines Werkvertrags ab.

Die Auftragnehmerin kann dieses Angebot annehmen oder Änderungen vorschlagen. Mit der Annahme durch die Auftragnehmerin kommt der Werkvertrag zustande.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Kundenwünsche ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn das gewünschte Motiv gegen gesetzliche Vorschriften, moralische Grundsätze oder das eigene künstlerische Empfinden verstößt.

§ 3 Voraussetzungen der Leistungserbringung

Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach den geltenden Hygienestandards der Tätowierbranche und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde wird vor Beginn der Tätowierung in einem Beratungsgespräch über Risiken und Nachpflege aufgeklärt.

Es werden ausschließlich sterile Nadeln und geprüfte, zugelassene Farben verwendet.

Die Leistungserbringung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

a) Tätowierungen werden nur an volljährigen Personen (ab 18 Jahren) vorgenommen.
b) Die Auftragnehmerin kann die Leistungserbringung bei alkoholisierten, unter Drogen stehenden oder sonstig intoxikierten Personen ablehnen.
c) Die Kundin versichert, zum Zeitpunkt der Tätowierung nicht schwanger zu sein.
d) Es bestehen keine bekannten Allergien gegen Farben oder Materialien.
e) Es werden keine Medikamente eingenommen, die die Blutgerinnung oder Heilung beeinträchtigen.
f) Es bestehen keine Krankheiten, die für die Auftragnehmerin oder Dritte ein Gesundheitsrisiko darstellen (z. B. übertragbare Krankheiten).

Liegen diese Voraussetzungen am Tag der Leistungserbringung nicht vor, steht der Auftragnehmerin ein Rücktrittsrecht sowie ein Sonderkündigungsrecht zu.

§ 4 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragnehmerin über alle Umstände zu informieren, die einer sicheren Durchführung entgegenstehen könnten (z. B. Allergien, Medikamente, Krankheiten, Schwangerschaft).

Der Kunde prüft vor Beginn der Tätowierung das Motiv, die korrektheit der Schreibweise von Schrift und Zahlen, die Größe und Platzierung sorgfältig und gibt diese frei.

Der Kunde verpflichtet sich, während der gesamten Leistungserbringung den Anweisungen der Auftragnehmerin zu folgen.

Nach der Tätowierung ist der Kunde verpflichtet, die übergebene Pflegeanleitung zu befolgen, um eine optimale Heilung sicherzustellen.

Der Kunde verpflichtet sich außerdem, pünktlich zu den vereinbarten Terminen zu erscheinen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach individueller Vereinbarung oder der im Studio aushängenden Preisliste. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

Die Preise verstehen sich in Euro (€) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Auftragnehmerin kann eine Anzahlung verlangen, die mit dem Endpreis verrechnet wird. Bei Projekten über mehrere Sitzungen wird jede Sitzung separat berechnet.

Zahlung ist per Barzahlung oder Überweisung möglich.

Bei Nichtzahlung, Rücklastschrift oder Kartenproblemen kann eine Bearbeitungsgebühr von 3 % des Betrags, mindestens 5 €, erhoben werden.

§ 6 Termine und Absagen

Nach Vertragsschluss vereinbaren die Parteien verbindliche Termine.

Termine können bis 72 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Erfolgt die Absage später, verfällt die geleistete Anzahlung.

Bei unverschuldeter Verhinderung (z. B. Krankheit) wird die Anzahlung erstattet, wenn ein geeigneter Nachweis vorgelegt wird.

§ 7 Leistungsänderungen

Änderungen des Motivs, der Farbe oder Größe nach Beginn der Arbeit gelten als Abbruch und sind vollständig zu vergüten.

Änderungswünsche vor Beginn werden geprüft und können zusätzliche Kosten verursachen.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

Der Kunde darf die Abnahme nicht wegen unerheblicher Mängel verweigern.

Nachstecharbeiten sind innerhalb von 6–8 Wochen nach der Tätowierung zu vereinbaren.
Etwaige Nachstech‑Termine („Touch‑ups“) erfolgen nach Sichtung und nach Ermessen des Studios; hierbei können Kosten anfallen. Nachstecharbeiten, die wegen unsachgemäßer Pflege oder Kundeneinfluss notwendig werden, sind kostenpflichtig.

Die Auftragnehmerin haftet nicht für individuelle Hautreaktionen, Farbverläufe, Nachblassen, Allergien oder natürliche Hautalterung.

Die Haftung der Auftragnehmerin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und höchstens bis zur Höhe des Auftragswertes.

§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte; Fotoaufnahmen

Die Entwürfe und Skizzen der Auftragnehmerin unterliegen dem Urheberrecht.
Das Kopieren oder Nachstechen ohne Zustimmung ist untersagt.

Der Kunde willigt ein, dass Fotos der Tätowierung – vor, während und nach dem Stechen – von der Auftragnehmerin gemacht und zu Werbe- und Dokumentationszwecken (z. B. Social Media, Website, Portfolio) verwendet werden dürfen.
Die Veröffentlichung erfolgt selbstverständlich ohne Namensnennung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Jede/r Tätowiererin im Studio Gelsen Ink Tattoo handelt in eigener Verantwortung. Mandy Munro stellt lediglich die Räumlichkeiten und haftet nicht für Leistungen anderer selbständiger Künstlerinnen.

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